154
feinen Branntwein mehr beschaffen tonnte, in den Rauchfang gehängt, in welchem unten das Feuer brannte. Zwar wurde ab und zu ein bei Mordtat ertappter Kroat am Gack gehenft oder neben dem Pranger fnieend mit dem Schwert enthauptet, aber damit trat feine Besserung ein. Ueber ein Jahr war niemand auf den Landstraßen feines Lebens sicher, und Wagenlasten sonn-len nur noch mit militärischer Bedeckung befördert werden.
Lolches geschah in den ersten 10 Jahren des Krieges, und es ist dabei geblieben, bis der Frieden nach weiteren 20 langen Jabren wieder ins Land zog. inach Prof. Alfred Kirchhoff.)
48. Gustav Adolfs Einzug in Erfurt.
22. September 1631.
Es war ein Donnerstag, an dem der Einzug Gustav Adolfs in Erfurt zu erwarten stand. Erst am Tage vorher, am 21. September, war Herzog Wilhelm von Weimar, der dem König feine Dienste angeboten hatte, vor dem Krämpfertor erschienen und ohne ernsthaften Widerstand der Torwache an der Spitze eines schwedischen Regimentes in die Stadt eingezogen. Er hatte dann den Ehrbaren Rat zu sich auf den Marftplatz vor den Graden entboten und ihm die Schlüssel der Stadt abverlangt. Sie wurden ihm auch ohne Weigerung von allen sechs Haupttoren der Stadt überreicht, so daß Erfurt beim Einzuge des Königs bereits in schwedischen Händen war.
Einzug: Die Herzen der Erfurter schlugen dem Sieger von
Breitenfeld warm entgegen. Wer nur irgend sonnte, eilte herbei, uni ihn zu sehen und ihm zuzujubeln. Schon in aller Frühe hatten die Türmer das Herannahen der Heersäulen am nördlichen Horizont bemerft und den Bürgern verfündet. Seit Mittag harrten diese, Kops an Kops gedrängt, ans die Einziehenden. Der Platz vor der „hohen Lilie", dem zum Hauptquartier des Königs bestimmten Wohnhaus des Ratsherrn Hiob Ludolf, war bereits überfüllt, ebenfo der Rubemnarft (von der Marftstraße bis zur Andreaskirche) und die Straßen nach dem Andreastor. Aber noch immer drängten neue Scharen aus dem Innern der Stadt herzu. Da ertönte um die vierte Nachmittagsstunde als erster Willfom-mengruß das Geläut der Maria Gloriosa, und sofort mischten sich die andern Glocken dazwischen. Erwartungsvoll lauschte die Menge. Endlich erklangen die ersten Trompetensansaren, und von fern sah man Waffen im Sonnenlicht des heiteren Septembertages erglänzen. Näher und näher kam das Brausen eines vieltausendstimmigen Jubels.
Begrünung: Jetzt erschien auch der König. Hoch zu Roß
ritt er vor seinen finnischen Panzerreitern einher, einfach und doch herzgewinnend. Seine frostige Gestalt überragte um Haupteslänge
TM Hauptwörter (50): [T36: [Stadt Mauer Tag Dorf Haus Burg Land Bauer Feind Bürger], T21: [Erde Sonne Tag Jahr Mond Zeit Stunde Punkt Abschnitt Periode], T12: [König Paris Jahr Napoleon General Frankreich Mann Tag Kaiser Minister]]
TM Hauptwörter (100): [T19: [Feind Pferd König Mann Soldat Reiter Uhr Wagen Kanone Offizier], T32: [Tag Jahr Monat Mai Juli März Juni April Ende Oktober], T85: [Friedrich Schlacht Heer Sachsen Schlesien Sieg König Böhmen Feind Kaiser], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T76: [Stadt Straße Haus Schloß Kirche Gebäude Mauer Platz Garten Dorf]]
TM Hauptwörter (200): [T102: [Glocke Stimme Wort Hand Auge Ohr Kirche Ton Fenster Herr], T30: [Gustav Schweden Adolf Wallenstein Kaiser Heer Tilly König Krieg Schlacht], T142: [Stadt Dorf Mauer Haus Burg Straße Kirche Schloß Graben Zeit], T65: [König Herr Soldat Offizier Vater Prinz Friedrich Majestät General Brief], T110: [Tag Jahr Stunde Nacht Monat Uhr Zeit Winter Sommer Juni]]
Extrahierte Personennamen: Alfred_Kirchhoff Gustav_Adolfs Gustav Adolfs Gustav_Adolfs Gustav Adolfs Herzog_Wilhelm_von_Weimar Wilhelm Hiob_Ludolf Maria
— 53 —
Erzbischofs, der Truchseß und der Schenk, die mit der Guisver--waltuug beschäftigt waren, und der Marschall, der neben der Aussicht über die Wiesen und Weiden auch ein militärisches Amt in der Stadt besaß. Besonders wichtig war das Amt des Markt-meisters, der für den Frieden des Marktes, sür die richtige Zollerhebung und für die Ordnung auf den Verkehrsstraßen zu sorgen hatte. Der Münzmeister endlich prägte alljährlich um Jakobi (25. Juli) mit seiner Innung, den .Hausgenossen, die neuen Groschen. Er saß auf dem Markte am Wechseltische, um alte Münzen gegen die neu geprägten umzutauschen, wobei auf den Erzbischos die Abgabe des Schlägeschatzes eutsiel. Als Beamte galten auch der Schultheiß im Brühl, welcher Richter im erzbischöflichen .Hofgericht war, und der Stadtschultheiß, der Stellvertreter des Vogts im Stadtgericht.
Eine besondere Stellung hatte der Stadtvogt inne. Obwohl er nicht Beamter des Erzbischofs war, war er doch von ihm abhängig. Die Vogtei war von altersher im erblichen Besitz der Grafen von Gleichen oder Tonna. Sie waren wohl die Grafen der Hundertschaft gewesen, in der Erfurt gelegen hatte. Die Grafen waren in der Stadt selbst und deren Umgebung reich begütert. An sie erinnert heute noch die Grafengasse, an deren Ecke am Anger sie den großen Hof zum Steinsee besaßen. Nachdem Erfurt mit einer Mauer umgeben war, versahen sie auch das Anit eines obersten Stadtkommandanten, also des Burggrafen. Sie hatten für den Schutz und die Verteidigung der Stadt zu sorgen und mußten mit den erzbischöflichen und anderen ritterlichen Ministerialen die Tore überwachen. Das Lauentor, am Ende der Lauengasse hinter der heutigen Gewehrfabrik gelegen, unterstand ihrem besonderen Schutze. Es führte seinen Namen nach dem an ihm angebrachten Gleichenschen Wappenlöwen. Die Grafen besaßen das Recht des freien Ein- und Ausrittes durch dieses Tor bei Tag und Nacht, ein Recht, das der Stadt sehr gefährlich werden konnte. Durch Zumauerung des Tores (um 1324) wurde der Gefahr ein Ende gemacht. Außerdem besaßen die Gleichengrafen auch die Vogtei des Petersklosters, in welchem sie eine Herberge und ihre Grabstätte hatten. Zu Ende des 13. Jahrhunderts ging die Vogtei der Stadt ans das Mainzer Erzstist selbst über. Die Grafen blieben nur noch Vögte des Petersklosters und Bürger der Stadt, in welcher sie ihren reichen Besitz an andere Bürger zu Lehen gaben.
Einrichtung des Rates und Einsetzung der Vierherren: Urkunden des 12. Jhrhdts. nennen bereits Bürger als Zeugen neben den mainzischen Beamten, und 1203 beklagt sich der Erzbischof, daß die Erfurter Bürger bestrebt seien, seine Rechte zu kümmern. 1212 steht den erzbischöflichen Ministerialen ein bürgerlicher Beirat zur Seite; eine Urkunde aus diesem Jahr nennt 23 Bürger als Gemeindevertreter (consiliarii) neben den mainzischen Beamten (iudices). Zu dieser Zeit hatte also die Bürger-
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T36: [Stadt Mauer Tag Dorf Haus Burg Land Bauer Feind Bürger], T3: [Stadt Schloß Straße Berlin Kirche Haus Gebäude Platz Garten Universität]]
TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T76: [Stadt Straße Haus Schloß Kirche Gebäude Mauer Platz Garten Dorf], T73: [Stadt Schloß Augsburg Grafe Nürnberg Reichsstadt Bischof Sitz Regensburg Fürst], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T37: [Friedrich Brandenburg Heinrich Herzog Sachsen Land Albrecht Kaiser Mark Johann]]
TM Hauptwörter (200): [T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T142: [Stadt Dorf Mauer Haus Burg Straße Kirche Schloß Graben Zeit], T97: [Heinrich Herzog Graf Erzbischof König Grafe Kaiser Stadt Herr Mainz], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T0: [Kirche Haus Gebäude Stadt Straße Säule Platz Fenster Seite Palast]]
Extrahierte Personennamen: Schenk
Extrahierte Ortsnamen: Wechseltische Tonna Erfurt Erfurt
— 54 —
schafl schon Anteil an der Leitung der städtischen Angelegenheiten und ließ ihn durch ihre Vertreter ausüben. Um die Mitte des 13. Jhrhdts. war der Stadtrat bereits unabhängig von Mainz und vom Erzbischof anerkannt. Er bestand aus 14 Personen, den Konsuln, die aus ihrer Mitte zwei Ratsmeister als Vorsteher wählten. Nach Verlauf von je vier Jahren wurde der alte Rat zumeist wiedergewählt, wie es aus den Aufzeichnungen jener Zeit ersichtlich ist. Neben dem „sitzenden Rat" war also ein „weiterer Rat" vorhanden, der freilich nur bei besonderen Anlässen in Tätigkeit trat. 1283 wurde durch eine Erhebung der Handwerker gegen die Gesrunden die Zahl der Ratsmitglieder aus 24 erhöht und ein fünffacher Trausitus (Wiederwahl nach 5 Jahren) gebildet. Jeder Rat bestand aus 14 von den Geschlechtern und 10 von den Zünften. Er hatte geschickt viele erzbischöflichen Rechte an sich gebracht. So besaß er seit 1289 die Polizeigewalt; er konnte Angeklagte verhaften und in den Gefängnissen unter dem Rathause (erbaut um 1250) verwahren lassen. Auch hatte er das Steuerrecht auf alles Eigentum, auf Wein, Bier und alles, was sonst noch der Besteuerung unterliegen kann. Er konnte das Aufgebot der Bürger erlassen, die Stadtmauern erhallen und verteidigen und über die Stadtkasse verfügen. Ihre Füllung wurde ihm leicht, da er von dem Geld bedürftigen Erzbischof Gerhard Ii. von Eppenstein das Recht der Münzprägung und der Zollerhebung zuerst auf 6 und dann auf weitere 14 Jahre (bis 1305) gepachtet hatte.1)
Durch die Weiterverpachtung dieser Rechte an Mitglieder der Gesrundensippe aber kam es bald zu innerem Zwist. Sie trieben mit der Zollerhebung Mißbrauch, ließen sich bei der Münzprägung Unredlichkeiten zu schulden kommen und waren parteiisch beim Rechtsprechen. Außerdem behandelten sie die einfachen Bürger nur noch wie Hörige. Sie legten um geringer Ursache willen Verhaftete solange in den Block, bis sie lahm waren, oder ließen ihnen Hände und Füße abhauen. Selbst die barbarische Strase des Augenausstechens verhängten sie ohne hinreichende Ursache. Das alles kam der aus den Umsturz der Rats'versassuug hinarbeitenden Partei der Zünfte im höchsten Grade gelegen. Ihr Wühlen und Aufreizen trug bald die besten Früchte. Dazu kam noch, daß die äußeren Feinde der Stadt den Unfrieden zwischen Rat und Gemeinde schürten. Landgraf Friedrich schrieb der Gemeinde, daß er nicht mit ihr, sondern mit dem Rat, der ihm sein Eigentum widerrechtlich vorenthalte, Krieg führe. Gegen Ende des Jahres 1309 kam es zu offenem Aufruhr der Gemeinde gegen den Rat, dem nichts anderes übrig blieb, als die Forderungen der Zünfte zu gewähren. So billigte er zur Sicherstellung der Rechte der Gemeinen die Wahl von vier Männern aus deren Mitte (Januar 1310). Sie, die Viere von der Gemeinde, unsere Herren die Viere .
0 Am 16. Nov. 1354 kaufte der Rat für 3000 Mark Silber die Münze.
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T63: [Jahr Senat Plebejer Gesetz Volk Recht Staat Bürger Gewalt Rom], T16: [Ende Körper Strom Bild Hebel Hand Auge Wasser Gegenstand Seite], T94: [Herr Tag Haus Kind Brot Geld Leute Mensch Hund Mann]]
TM Hauptwörter (200): [T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T97: [Heinrich Herzog Graf Erzbischof König Grafe Kaiser Stadt Herr Mainz]]
Extrahierte Personennamen: Gerhard_Ii Eppenstein Friedrich Friedrich
- 56 —
dem Erfurter Waibmarkt, Nr. 33, 3. Erfurt als Hanbels- und Marktstabt, Nr. 34; Weitergasse = Waibgasse).
Erwerbung eines ausgedehnten Landgebietes: Auf Grund ihres Reichtums war es der Stadt möglich, sich ein großes Laub-gebiet zu erwerben. Das erste auswärtige Torf, das in Erfurter Besitz kam, war Stotternheim. Es würde 1268 erobert und mit Erlaubnis des Lanbgraseu Albrecht behalten. Ritter Lubolf von Stotternheim kaufte sich für bte erhaltene Summe Gruubftücke in Erfurt. Seine Nachkommen haben lange als eine der angesehensten Patrizierfamilie der Stadt geblüht und das prächtigste Gebäube Erfurts, den Stotternheimschen Palast, gebaut (1612, Anger 65 und Schlösserstraße 1—8; abgebrannt 1660). 1270 verpfänbete
Laubgraf Albrecht die Grafschaft an der Schmalen Gera an bte Stadt. 1343 kaufte Erfurt von bett Grafen von Gleichen die Grafschaft Vieselbach mit 19 Dörfern, barunter Vieselbach, Kerspleben, Liuberbach, Winbifchholzhaufen, Urbich, Nieberniffa u. a.; 1346 erftanb es auf Wieberkauf die festen Schlösser Tonn borf und Mühlburg (s. Auf der Mühlburg, Nr. 25), 1348 das Amt Kapellenborf, bestehenb aus dem Schlosse gleichen Namens und 13 Dörfern, 1385 Groß-Vargnla und 1387 Schloß Vippach. — Kapellenborf, Vippach, Vargula und Vieselbach waren der Stolz der ^tabt, ihre Herrschaften und ihr persönliches Eigentum, andere Besitzungen bagegen waren ihr nur vom Reich, von bett Erzbischöfen tt. a. zu Lehen gegeben. Bei einigen teilte sie ihre Rechte gar mit attberen Besitzern nnb bei vielen besaß sie nur das Anrecht am Gericht und an dessen Gefälle. Die Wappen1) der vier genannten Orte würden mit in das Stabtwappen gefetzt, wie wir es noch im Rathaushof erblicken. — Die Erwerbungen hatten vor allem den Zweck, eine allzeit hinreichend, von frember Znfnhr unabhängige Nahritngsversorgnng zu ermöglichen; benn in kriegerischen Seiten war oft jebe Ernte in Frage gestellt. Da war es bettn von großem Nutzen, wenn die Speicher der Stadt gefüllt waren, und tatsächlich haben die aufgehäuften Vorräte oft genug die Bürger vor Hunger und Entbehrungen geschützt. — Einige der Erwerbungen bienten auch militärischen Zwecken, z. B. die Schlösser Kapellenborf, Tonnborf, Mühlberg, Vippach und Var-gula. Sie waren in frieblichen Zeiten von einem Vogt und einer geringen Zahl Knechte bewohnt. In kriegerischen Zeiten bagegen waren sie stark mit Bürgern und Sölbnern besetzt. Zu jeber Zeit aber stauben sie den Kaufleuten offen. — Anwerbern hatte die Stadt zu ihrem Schutze rings um ihr Gebiet Wachttürme errichten
’) Kapellenborf — drei schwarze senkrechte Balken in silbernem Feld; Vieselbach — ein silberner, mit roten Balken belegter Abler auf blauem Grunb;
Vippach — sechs schachbrettartig geordnete, abwechselnb rote und silberne Felber;
Vargula — ein schwarzes Rab in silbernem Felb.
TM Hauptwörter (50): [T36: [Stadt Mauer Tag Dorf Haus Burg Land Bauer Feind Bürger], T8: [Stadt Rhein Schloß Kreis Mainz Einw. Dorf Main Frankfurt Einwohner], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T37: [Friedrich Brandenburg Heinrich Herzog Sachsen Land Albrecht Kaiser Mark Johann], T76: [Stadt Straße Haus Schloß Kirche Gebäude Mauer Platz Garten Dorf], T73: [Stadt Schloß Augsburg Grafe Nürnberg Reichsstadt Bischof Sitz Regensburg Fürst], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T54: [Haus Feld Bauer Dorf Pferd Stadt Vieh Land Wald Mensch]]
TM Hauptwörter (200): [T96: [Stadt Thüringer Saale Schloß Wald Gotha Dorf Heidelberg Weimar Einw.], T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König], T142: [Stadt Dorf Mauer Haus Burg Straße Kirche Schloß Graben Zeit], T97: [Heinrich Herzog Graf Erzbischof König Grafe Kaiser Stadt Herr Mainz]]
Extrahierte Personennamen: Erfurt Albrecht Ritter_Lubolf_von_Stotternheim Albrecht Albrecht Schloß_Vippach
— 59 —
noch erhalten. Er liegt in der Augustinerkirche unmittelbar vor den Stufen des Altars. Auf ihm empfing Luther feine ersten Weihen (f. Luthers Aufenthalt im Kloster, Nr. 38c). — Der Reichsversammlung in Konstanz wohnten mehrere Erfurter Ratsherren bei, doch haben sie sich nicht an den Sitzungen beteiligt. Ueber-hanpt war dem Rat wenig daran gelegen, Erfurt als Reichsstadt bezeichnet zu sehen. Er wollte nicht, daß die Stadt zu den großen Kriegsleistungen herangezogen wurde, und lehnte darum alle weiteren Einladungen zur Beschickung von Reichstagen mit folgender Begründung ab: „daz unser stait Erffurt keyn rych stait nicht en ist unde wir an daz riche auch nicht gehören, sundern an unsern gnedigen hern von Mencz unde sinen stifft, als daz kuntlich und uffenbar gnug ist.“ Dadurch freilich hat die Stadt selbst für die späteren Streitigkeiten mit dem Mainzer Stift bezüglich des Herrscherrechtes über Erfurt den Mainzer Rechtsgelehrten das beste Beweismittel in die Hand gegeben. — Wie hoch man die Macht der Stadt einsetzte, das beweisen am besten die Bündnisse, welche benachbarte Städte und Fürsten mit Ersurt zu schließen suchten; auch vertraute man ihr in dem drohenden Hussitenkriege die gemeinschaftliche Kriegskasse an. — Von ihrem Reichtum gab die Stadt oft öffentlich Zeugnis durch die glänzenden Feste, die sie feierte (s. 1. Die große Prozession, Nr. 35 n. 2. Schützenseste und Turniere, Nr. 36).
Beginnender Niedergang: Der sächsische Bruderkrieg, der
von der Stadt noch so rühmlich geführt wurde, war der Wendepunkt ihres Glückes. Es rächte sich jetzt, daß sie es versäumt hatte, Reichsstadt zu werden. In den Streitigkeiten um die gegenseitigen Rechte, welche Ersurt mit dem Erzbischos Dieter von Mainz auszusechten hatte, gelangte sie nicht zum Siege. Zwar vermochte sie den Einritt des Erzbischofs zu hindern (s. Das Einreiten der Erzbischöfe, Nr. 30), auch baute sie gegen den Willen desselben die Eyriaksburg. Aber der Schaden, welchen er der Stadt zufügte, war weit größer. Er schloß mit dem Kurfürsten Ernst von Sachsen ein Bündnis unter dem Versprechen, daß dessen Sohn Albert einst sein Nachfolger auf dem erzbischöflichen Stuhl werden sollte. Dafür begann der Kurfürst sofort, der Stadt den ausgedehnten Handel zu unterbinden. Er sperrte den Erfurtern feine eigenen Straßen und veranlaßte andere Fürsten, dasselbe zu tun. Als dann bald daraus Herzog Wilhelm von Thüringen starb und Kurfürst Ernst sich mit seinem Bruder Albert in die herzoglichen Länder teilte (1482), sperrte er auch die Thüringer Straßen, so daß die Zu- und Abfuhr gänzlich stockte. Noch ungünstiger wurde Erfurts Lage, als Erzbischof Dieter in demselben Jahr starb und Albert, des Kurfürsten Sohn, sein Nachfolger wurde. Ohne zu zögern, schickte sich jetzt Kurfürst Ernst an, aus dem heimlichen Krieg einen offenen zu machen, so daß dem Rat nichts weiter übrig blieb, als mit Mainz und Sachsen Frieden zu schließen
TM Hauptwörter (50): [T42: [Papst Kaiser König Rom Heinrich Italien Karl Kirche Bischof Jahr], T8: [Stadt Rhein Schloß Kreis Mainz Einw. Dorf Main Frankfurt Einwohner], T47: [Friedrich Wilhelm Kaiser König Iii Kurfürst Jahr Preußen Brandenburg Johann]]
TM Hauptwörter (100): [T37: [Friedrich Brandenburg Heinrich Herzog Sachsen Land Albrecht Kaiser Mark Johann], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T76: [Stadt Straße Haus Schloß Kirche Gebäude Mauer Platz Garten Dorf], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen]]
TM Hauptwörter (200): [T97: [Heinrich Herzog Graf Erzbischof König Grafe Kaiser Stadt Herr Mainz], T80: [Kaiser Stadt Fürst Recht Reich König Reichstag Macht Adel Fürsten], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T81: [Herz Himmel Gott Welt Lied Leben Auge Erde Land Nacht], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital]]
Extrahierte Personennamen: Mencz Dieter_von_Mainz Ernst Albert Wilhelm Ernst Albert Dieter Albert Ernst
der Erzbischof vom Abt des Petersklosters und den Mönchen begrüßt und zur Klosterkirche geleitet. Nach einem feierlichen Hochamt, bei welchem die Sänger und die herrliche Orgel wetteiferten, das Herz der Teilnehmer zu ergreifen, begab sich der Erzbischof in seine Gemächer in der Abtswohnung. Sein Gefolge aber fand Unterkunft in der Stadt.
Nach einigen Tagen fand dann die Huldigung in der Severi-kirche statt, wobei der gesamte Rat den Eid des Gehorsams ablegte. Er lautete also: „Wir schwören, daß wir unserm Herrn,
dem Erzbischof, unserm Herrn, dem Grafen, unserm Herrn, dem Viztum, der Stadt zu Erfurt und den Bürgern, reich und arm, ihr Recht behalten wollen ohne alle Uebellist, so wahr wir das wissen und vermögen. . Die Formel wurde beibehalten auch zu der Zeit, in welcher der Graf und der Viztum (f. S. 53) schon ihre Rechte an den Stadtherrn abgetreten hatten. Damals mußte dann eine besonders bestellte Person bei der Stelle „unserm Herrn, dem Grafen, unserm Herrn, dem Viztum," sagen: „das ist unser Herr von Mainz."
Nach beendeter Huldigung trat der Erzbischof aus der Kirche und nahm unter der Rose, dem heute noch vorhandenen, kunstvollen Rundfenster auf der Nordseite der Stiftskirche, Platz und empfing den Treueid der Gemeinde. Das geschah durch Erheben der Schwurhand mit zwei aufgerichteten Fingern. Damit war die Feierlichkeit zu Ende.
Nun überreichte der Rat dem hohen Gaste zahlreiche und wertvolle Geschenke, kunstvoll gearbeitete silberne und goldene Köpfe mit neuen Groschen gefüllt, im ganzen 100 Pfund oder 40 Mark. Auch wurden täglich Fässer mit Rhein- und italienischem Wein, mit Most und schwerem Bier ins Kloster gebracht, dazu Brot, Fleisch, Fische, Hafer und Heu. Außerdem kamen Geld, Wein und Bier an die Bischöfe, Prälaten. Grafen, Ritter und das Gesinde zur Verteilung. An einem Abend gab die Stadt auf dem Rathause einen Tanz, woran die Frauen und Töchter der vornehmen Bürger teilnahmen. Dabei wurde der große Saal mit Wachskerzen hell erleuchtet, und die Tafeln brachen fast unter der Last der feinen Weine, des Naschwerks und anderer leckerer Dinge. Als Gegenleistung erhielt der Rat eine Einladung zur fürstlichen Tafel. Hier ging es, zum geheimen Aergernis der frommen Mönche, denen solche Lustbarkeit in ihrem Kloster zuwider war, nicht minder hoch her.
Der letzte Einritt solcher Art geschah unter Erzbischof Dietrich I. (1434—1459). Als er 1440 einritt, brachte er mehr als 600 Personen und mindestens ebenso viele Pferde mit. Die Stadt wendete für seinen Einzug 3150 Schock Groschen, d. s. nach unserem Gelde ungefähr 25 000 Mark, auf, und erhielt für diese Summe nichts anderes als die Bestätigung ihrer Rechte. Nach
TM Hauptwörter (50): [T5: [Haus Tag Kind Hand Herr Tisch Mann Fenster Wagen Pferd], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T3: [Stadt Schloß Straße Berlin Kirche Haus Gebäude Platz Garten Universität]]
TM Hauptwörter (100): [T87: [Tag Tisch Haus Frau König Mann Gast Herr Hand Abend], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T69: [Kirche Kloster Stadt Schule Bischof Gemeinde Orden Land Priester geistliche], T37: [Friedrich Brandenburg Heinrich Herzog Sachsen Land Albrecht Kaiser Mark Johann], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel]]
TM Hauptwörter (200): [T196: [Tisch Tag König Hand Wein Herr Haus Gast Abend Frau], T97: [Heinrich Herzog Graf Erzbischof König Grafe Kaiser Stadt Herr Mainz], T114: [Fleisch Milch Brot Pferd Butter Käse Stück Wein Schwein Getreide], T72: [Kloster Kirche Jahr Bischof Kaiser Karl Otto Dom Grab Leiche], T80: [Kaiser Stadt Fürst Recht Reich König Reichstag Macht Adel Fürsten]]
— 94 —
Kupferfuhren, die aus dem Harz die Erze über Erfurt bis weit über den Thüringer Wald führten.
Durchs Augusttor, später aber durchs Schmidtstedtertor, gelangte man auf Zwei Straßen nach Weimar und nach Saalfeld. Die erste lief ungefähr in derselben Richtung wie die heutige Chaussee nach Linderbach und Utzberg, die andere, auch „Böhmische Straße" genannt, führte in auffallend gerader Richtung über Berg und Tal und durch dichte Waldungen über Klettbach und Tannroda nach Rudolstadt und Saalfeld.
Mit den oberdeutschen Städten, in erster Linie mit dem befreundeten Nürnberg, war Erfurt durch die „Waldstraßen" verknüpft. Die „Nürnberger Geleitstraße" nahm am Löbertor ihren Ausgang. Sie überschritt den Alten Steiger, die Wawet, bis Egstedt und bog dann nach Rockhausen zum südlich davon gelegenen „Alten Gericht" oder „Galgenhügel" ab, wo sie sich mit der alten Arnstadt-Weimarischen Straße kreuzte. Von hier führte sie durch die düsteren Schwarzburger Wälder über Ilmenau und den Paß von Allzunah nach Frauenwald und von da weiter ins Fränkische. Ein reiches Netz von Nebenstraßen zweigte sich von diesem Haupt-Wege ab. Eine der wichtigsten war die Verbindung Erfurts mit der „Nürnberger- oder Kupferstraße", die von Nürnberg über Coburg und Saalfeld nach Leipzig führte. Sie verließ die Hauptstraße bei Egstedt und führte über Bechstedt-Wagd, Gügleben, Achelstedt, Dienstedt, den Großen Kulm nach Alt-Remda und von da über den Greifenstein und Blankenburg nach Saalfeld.
In das Brühlertor mündete „die Königstraße", die den gewaltigen Verkehr mit den Niederlanden und Flandern vermittelte. Auch reich an Nebenwegen lief diese alte Völkerstraße vom Rhein über Frankfurt, Eisenach und Gotha nach Erfurt. Sich fern von der bergigen Waldwildnis der Loiba (Thüringer Wald) haltend, führte sie, um die Reisestrecke weithin überschauen zu können, doch auf genügend hoch gelegenem Wege dahin, daher auch ihr anderer Name „Hohe Straße". Besonders zahlreich waren ihre Abzweigungen, die in südwestlicher Richtung dem Thüringer Wald zustrebten und ihn in den vielfachen Tälern flußabwärts überschritten.
Stratzenschutz: Pflicht der Landesfürsten war es, die Rei-
senden, namentlich die Kaufleute, die auf den genannten Straßen dahinzogen, durch Bewaffnete begleiten zu lassen1) und die Land-
0 Die Sicherung der Reisenden, zumal der Kaufleute und ihrer Warenzüge, war notwendig, da sie sehr unter dem Raubritterunwesen zu leiden hatten. Außerdem wurde ihnen durch die Kümmerung oder Beschlagnahme ihrer Güter, wozu jeder Beamte auf der Straße das Recht hatte, wenn er etwas nicht in Ordnung zu finden glaubte, großer Schaden zugefügt. Selbst für die Schulden anderer Kaufleute seiner Vaterstadt konnte ein Erfurter Kaufmann so lange mit seinem Fuhrwerk festgehalten werden, bis die Summe auf irgend eine Weise beigebracht war. Noch viel schlimmer aber war die Plage durch die Placker, Ritter, die unter dem Scheine des Rechts Erfurt befehdeten. Sie brachten zunächst eine beliebige Beschwerde vor ein Gericht, dessen Urteil aber
TM Hauptwörter (50): [T8: [Stadt Rhein Schloß Kreis Mainz Einw. Dorf Main Frankfurt Einwohner], T18: [Gebirge Berg Teil Rhein Höhe Wald Fluß Alpen Seite Donau], T36: [Stadt Mauer Tag Dorf Haus Burg Land Bauer Feind Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T5: [Rhein Main Wald Thüringer Teil Schwarzwald Gebirge Neckar Saale Jura], T76: [Stadt Straße Haus Schloß Kirche Gebäude Mauer Platz Garten Dorf], T4: [Handel Land Industrie Stadt Verkehr Gewerbe Ackerbau Viehzucht Deutschland Zeit], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen]]
TM Hauptwörter (200): [T96: [Stadt Thüringer Saale Schloß Wald Gotha Dorf Heidelberg Weimar Einw.], T122: [Stadt Hamburg Handel Berlin Bremen Lübeck London Deutschland Frankfurt Verkehr], T80: [Kaiser Stadt Fürst Recht Reich König Reichstag Macht Adel Fürsten], T25: [Stadt Schloß Straße Garten Berg Dorf Nähe Park Ufer Haus], T47: [Karte Lage Länge Breite Größe Meile Linie Ort Grenze Höhe]]
— 198 —
Welchen sich die beiden Kaiser und zur Rechten und Linken die Könige und die anderen Fürsten niederließen. Da war es uns denn vergönnt, durch eine kleine Biegung des Kopfes im Anblicke der Mächtigen der Erde nach Herzenslust zu schwelgen. Aber die Freude dauerte nicht lange. Wahrscheinlich war dem Kaiser Napoleon diese Art der Bewunderung unbequem. So erging denn am nächsten Morgen an das Orchesterpersonal der Befehl, daß bei Todesstrafe sich niemand umdrehen solle. So mußten unsere Augen der irdischen Herrlichkeit hinter uns Lebewohl sagen und fortan nur der Bühne sich zuwenden; denn wer hätte Lust verspürt, sein teures Leben aufs Spiel zu setzen?
Nach Schlutz des Kongresses: Vierzehn Abende hatten wir so im Dienste des Gestrengen zugebracht. Die Tage boten mit ihren großartigen Festlichkeiten ebenfalls der Unterhaltung genug, so daß mir die Zeit außerordentlich schnell verfloß. Endlich nahmen die Majestäten Abschied, der Glanz erlosch, die Menschenflut verlief sich, und — der Kapellist (Musiker) durfte gehen. Uebrigens waren unsere Dienste nicht unbelohnt geblieben. Wir hatten zwar für jeden Abend nur eine Eintrittskarte erhalten, weil aber der Zudrang ganz ungeheuer war, und immer nur eine bestimmte Anzahl Karten ausgegeben wurde, so wog man diese mit Gold auf. Durch Vermittlung unseres Kellners empfing ich jeden Tag für meine Karte einen blanken Napoleonsdor. So trug ich denn das Bild des Kaisers nicht allein im Gedächtnis, sondern auch vielfältig im Geldbeutel aus Erfurt mit heim und konnte die Meinen mit dem wertvollen Bildnis des mir aufgezwungenen vierzehntägigen Dienstherrn erfreuen.
Aus „Bilder aus Thüringen" v. G. Werner.
c) Der Verlaus des Fürffenkongrehes.
Was auf dem Kongresse eigentlich vor sich ging, wußte in Erfurt kein Mensch. Ueber die Versammlungen wurde das tiefste Stillschweigen beobachtet. Alles, was damit im Zusammenhange stand, war in geheimnisvolles Dunkel gehüllt.
Einrichtung des Besprechurrgszirnrners: Die Vorsichts-
maßregeln bei Einrichtung des Besprechungszimmers waren übergroß. Erst hatte man das große Eckzimmer im Gonvernementsge-bäude, gegenüber dem sogenannten „Geleitshanse" (heute Gastwirtschaft „zum Vaterland"), das dem Herzog von Weimar gehörte, dazu ausgewählt. Sofort wurde darum der Weimarische Hof ersucht, die sämtlichen Fenster des Geleitshauses, welche dem Sitzungszimmer gegenüberlagen, zumauern zu lassen, was auch geschah. Bald daraus änderte man den Plan und bestimmte das dem Augustinerkloster (heute Offizierkasino) gegenüberliegende, hintere Zimmer zum Beratungsraum. Nun mußten die Paters des Klosters ihre Fenster zum größten Teil vermauern lassen, während die
TM Hauptwörter (50): [T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T3: [Stadt Schloß Straße Berlin Kirche Haus Gebäude Platz Garten Universität], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T87: [Tag Tisch Haus Frau König Mann Gast Herr Hand Abend], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T76: [Stadt Straße Haus Schloß Kirche Gebäude Mauer Platz Garten Dorf], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T77: [Baum Nacht Himmel Wald Tag Gott Kind Vogel Sonne Blume]]
TM Hauptwörter (200): [T65: [König Herr Soldat Offizier Vater Prinz Friedrich Majestät General Brief], T82: [Musik Stadt Hof Zeit Theater Fest Leben Leute Herr Art], T179: [Gott Mensch Wort Welt Erde Glaube Herr Sünde Himmel Satz], T81: [Herz Himmel Gott Welt Lied Leben Auge Erde Land Nacht], T0: [Kirche Haus Gebäude Stadt Straße Säule Platz Fenster Seite Palast]]
— 55 —
oder Vierherren genannt, wurden alljährlich von der Bürgerschaft aus ihrer Mitte gewählt. Sie hatten das 91 echt, sich im Rathaus aufzuhalten, die Klagen der Bürger anzuhören und vor den Rat zu bringen. Dieser mußte in einem solchen Falle sofort seine Verhandlungen unterbrechen, den Kläger hören und ihm ein Urteil geben. Doch schon wenige Jahre darauf wurden die Vierherren in den Rat ausgenommen. Sie erlangten in ihm eine solche Bedeutung, daß sie sich später als die eigentlichen Stadtregenten ansehen konnten. Zu dieser Zeit wurden sie wieder ans den ratsfähigen Familien gewählt. Mit der Ausnahme der Vierherren in den Rat hörten die inneren Zwistigkeiten aus (1322) und ruhten fast 200 Jahre.
Zu dieser Zeit bestand der Rat aus vier Ratsmeistern, vier Vierherren und zwanzig Ratsmannen, bei fünfjährigem Tranfitns also aus 140 Personen. Er hielt sich an die aufgezeichneten Vorschriften und vermied jede Parteilichkeit und den Mißbrauch städtischer Gelder. Er richtete vielmehr sein Augenmerk aus die Erhaltung des Landfriedens und den Straßenschutz, wovon die Macht der Stadt und der Wohlstand der Bürger abhing. Beide hoben sich darum auch zusehends trotz der mancherlei Unglücksschlüge. Häufige Mißernten riefen große Hungersnöte hervor (1315 und 1368), und mehrmals (1345, 1382 u. 1462) brach die Pest aus
(s. Der schwarze Tod in Erfurt und die Geißler, Nr. 26 u. das Pestkreuz in den Anlagen an der Nachoderstraße).
In diesem Zeitabschnitt wurde Erfurt zur „einzigen wirklichen Großstadt Mitteldeutschlands, die sich an Reichtum und Volkszahl mit Straßburg und Frankfurt und mit Nürnberg und Danzig messen konnte."
Erfurter Handel: Der Stadtsäckel wurde gefüllt aus den
reichen Einnahmen, die das Stapelrecht1) brachte. Die Bürger dagegen sammelten ihre Reichtümer aus dem Handel mit Waid, dem damals einzig vorhandenen Blau- und Grünsärbemittel und aus dem Handel mit den gegen den Waid eingetauschten Kolonial-
waren und den Erzeugnissen der heimischen Wollweberei und Gerberei (s. 1. Erfurter Handel und Handelsstraßen, Nr. 32, 2. Auf
i) Alle Kaufleute, die mit ihren Wagen in einem bestimmten Umkreis Thüringen durchfuhren, mußten nach Erfurt kommen und hier niederlegen, d.h. an die Bürger verkaufen. Diese besaßen das Vorkaufsrecht. Erst nach ihnen konnten auch Fremde kaufen. Das Niederlegen geschah im Kaufhaus
oder in der Wage, einem besonders dazu eingerichteten Gebäude mit großem
Hof und vielen Kammern, welche die Kaufleute pachten mußten^ Anfänglich diente wohl das untere Stockwerk des Rathauses diesem Zwecke. Im 14. Jahrhundert aber stand das Kaufhaus Michaelisstraße 7. Heute erinnert noch die Wagegasfe an dieses Gebäude. Später diente der Packhof, der auch Wage genannt wird, als Kaufhaus (Anger, Ecke Bahnhofstraße). — Auf jedes Geschäft mußte ein Zoll entrichtet werden, bald vom Verkäufer oder vom Käufer allein, oft aber auch von beiden zugleich. Die Einrichtung t>es_ Niederlegend war für die Kaufleute ein sehr häßlicher Zwang. Sie hörte im 16. Jahrhundert, als Leipzig durch Begünstigung der sächsischen Fürsten fast den ganzen thüringischen Handel an sich riß, allmählich auf.
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T3: [Stadt Schloß Straße Berlin Kirche Haus Gebäude Platz Garten Universität]]
TM Hauptwörter (100): [T4: [Handel Land Industrie Stadt Verkehr Gewerbe Ackerbau Viehzucht Deutschland Zeit], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T76: [Stadt Straße Haus Schloß Kirche Gebäude Mauer Platz Garten Dorf], T16: [Ende Körper Strom Bild Hebel Hand Auge Wasser Gegenstand Seite], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung]]
TM Hauptwörter (200): [T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T188: [Handel Industrie Ackerbau Land Viehzucht Bewohner Gewerbe Bevölkerung Stadt Bergbau], T0: [Kirche Haus Gebäude Stadt Straße Säule Platz Fenster Seite Palast], T80: [Kaiser Stadt Fürst Recht Reich König Reichstag Macht Adel Fürsten]]
— 69 —
zur Residenz, das dadurch fast ein Jahr des Deutschen Reiches Hauptstadt wurde.
Ankunft: Am 14. Dezember 1289 hielt der König mit einem glänzenden Gefolge von Fürsten und Edelleuten seinen Einzug. Er selbst trug nur das gewohnte schlichte Gewand, das mächtig gegen die herrlichen Waffenrüstungen und bunten Wappenschilde seiner Begleiter abstach. Trotzdem ruhten aller Blicke aus ihm, dem langen, hageren Mann, dessen blasses Gesicht mit der gewaltigen Adlernase so freundlichen Auges die Menge anblickte. Auf seine schon bewährte Regentenkraft fetzten die fo übelgeplagten Erfurter und Thüringer, sür welche die kaiserlose, die schreckliche Zeit noch immer nicht zu Ende war, ihre letzte Hoffnung.
Erste Taten: Sie wurde auch erfüllt. Kaum waren die
Jubelgesänge zum Empfange in der Domkirche verklungen, da rückten auf König Rudolfs Befehl die streitbaren Bürger Erfurts mit den Rittern über die Schneefelder nach dem Thüringer Walde zu aus. Sie wollten dem strengen Landfriedensgebote Achtung verschaffen. Und schon am 20. Dezember wurden 29 Raubritter, die man auf der lustigen Ausfahrt in Ilmenau gefangen batte, auf dem Rabenstein hingerichtet. Vor solchem Ernst zerstoben die Wegelagerer und Raubburg-Jusassen gar bald und brachten ihren Hals in Sicherheit. Damit ihnen aber die Lust zur Wiederkehr auf lange Zeit verging, erließ der König am 12. März 1290 an Ritter und Volk innerhalb und außerhalb des Erfurter Weichbildes das Aufgebot zum Niederreißen der etwa 66 Raubburgen, in welchen sich hauptsächlich das sriedhässige Gesindel barg. Außerdem gelang es dem Könige, Frieden zwischen dem Thüringer Landgrafen Albrecht dem Unartigen und seinen Söhnen zu stiften. Dadurch wurde der eigentliche Herd des Unfriedens, ans dem sich nur zu oft die Fehdelust im ganzen Lande entzündet hatte, zerstört. Leider dauerte die Einigkeit nur bis nach dem Tode Rudolfs. Ferner stellte der König das Landfriedensgericht wieder her, das unter dem Vorsitze des Landfriedenshauptmannes mit 12 Land-friedenspflegeru als Beisitzern über alle Fälle von Landsriedens-brnch urteilte. Dazu rechnete man selbst unbefugte Erhebung von Zoll und Geleit, unberechtigte Münzprägung, Hehlerei, unbefugtes Waffentragen und unbefugte Pfändungen. Das Gericht konnte Abbruch von Burgen anordnen, die Landesacht verhängen und Landstreicher ausweisen. Zn seiner Erhaltung schrieb Rudolf eine Steuer aus, zu welcher ganz Thüringen, Klöster und Kirchen nicht ausgenommen, beisteuern mußten.
Der Reichstag: Auf den Weihnachtstag des Jahres 1289
hatte der König einen Reichstag in Erfurts Mauern anberaumt. Aus allen Gauen des deutschen Vaterlandes strömten darum die geistlichen und weltlichen Großen zusammen, und die Erfurter hatten in diesen Tagen manche Augenweide. So sahen sie den Thüringer Landgrafen Albrecht friedlich neben feinen Söhnen
TM Hauptwörter (50): [T36: [Stadt Mauer Tag Dorf Haus Burg Land Bauer Feind Bürger], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T46: [Heinrich König Otto Kaiser Sohn Herzog Karl Ludwig Sachsen Jahr]]
TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T1: [König Held Herz Mann Volk Siegfried Land Lied Hand Tod], T37: [Friedrich Brandenburg Heinrich Herzog Sachsen Land Albrecht Kaiser Mark Johann], T59: [Heer Mann Soldat Krieg Jahr Offizier Land König Truppe Waffe], T32: [Tag Jahr Monat Mai Juli März Juni April Ende Oktober]]
TM Hauptwörter (200): [T97: [Heinrich Herzog Graf Erzbischof König Grafe Kaiser Stadt Herr Mainz], T80: [Kaiser Stadt Fürst Recht Reich König Reichstag Macht Adel Fürsten], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T142: [Stadt Dorf Mauer Haus Burg Straße Kirche Schloß Graben Zeit], T152: [Auge Haar Gesicht Nase Krankheit Körper Mensch Mund Ohr Kopf]]
Extrahierte Personennamen: Rudolfs Ernst Albrecht Albrecht Rudolfs Rudolf Rudolf Albrecht